Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma tpunkt malz immobilien

§ 1 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das von der Firma tpunkt malz immobilien (nachfolgend Makler genannt) nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dem Makler dies schriftlich innerhalb von 3 Tagen ab Entgegennahme des Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die dem Makler hierdurch entstanden sind.

§ 2 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Erfolgt gleichwohl eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Adressat –unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche- Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Zustandekommen Maklervertrag

Der Maklervertrag kommt zustande durch Inanspruchnahme einer oder mehrerer Angebote der Maklerfirma (per mail, Fax, Post, Telefon, Exposé-Aushang). Die AGB´s treten damit in Kraft.

§ 5 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Informationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

§ 6 Provisionsfälligkeit

Die Provision (Kauf, Miete, Pacht) ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Wert des Angebotes. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.

Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch der Maklerfirma nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermieden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienst zu verzichten.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit erleidet.

§ 8 Gerichtsstand

Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelungen ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.