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Ort  Großsoltholz
Grundst.  1.900 m²
Objekt-Nr.  2256
Kaufpreis: 80.000 €

"Abbruchhaus" auf großem Grundstück

Baugrundstück in Großsoltholz

Diese ehemalige Schmiede mitten in Großsoltholz kann auf schöne Zeiten zurückblicken.... die jedoch unwiderbringlich vorbei sind.

Nun steht  das Gebäude auf einem ca. 1.900 m² großen Grundstück zum Abbruch bereit.

Im gleichen Volumen des Bauwerks kann dort ein neues Einfamilienhaus oder auch ein kleines Projekt, bei dem mehrere Generationen zusammen unter einem Dach leben, geplant und umgesetzt werden.

Freuen Sie sich auf ein Leben auf dem Land, nahe eines Naturschutzgebietes rund um die Treenlandschaft, den Fröruper Bergen oder zentralen Orten mit guter Infrastruktur wie zum Beispiel Tarp, Satrup oder der Hafenstadt Flensburg.

Erschaffen Sie sich bei diesem reelen Einstiegspreis ein wunderschönes Zuhause für Mensch und Tier. Wir helfen Ihnen gerne dabei und unterstützen Sie bei den ersten Schritten mit dem Bauamt, wenn es zum Beispiel darum geht, eine Bauvoranfrage zu stellen.

Außenbilder

Daten

  • Abbruchreifes Haus auf großem Grundstück in Großsoltholz
  • Grundstücksgröße ca. 1.900 m² - Südwestausrichtung
  • Bauland m² 1127 / Grünland 773 m²
  • Kostenvoranschlag zum Abbruch des Gebäudes von der Firma Balzersen (Harrislee) liegt vor (ca. 30.000,- € brutto)
  • Klärgrube muss erneuert werden (Kosten ca. 11.000,- € bis 16.000,- €)
  • Anschluss an das Abwassernetz aufgrund der Außenlage nicht möglich
  • Wasseranschluss muss erneuert werden (Kosten ca. 2.500,- €)
  • Gasleitungen an der Straße nicht vorhanden
  • DSL über Telekom/Vodafone oder Glasfaser ist möglich
  • Entfernungen: Tarp 10 km, Satrup 8,3 km, Flensburg 11 km, Ostsee 25 km
  • Hinweis: Das Grundstück sowie das Gebäude dürfen derzeit nicht betreten werden!
  • Kennung: 2256
Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben unter Vorbehalt und nach Aussage des Verkäufers. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Maklerprovision 3,57 % vom Kaufpreis inkl. MwSt., soweit nicht anders ausgewiesen, vom Käufer nach notariellem Kaufvertrag an die Maklerfirma zu zahlen.